Stellungnahme Polizeigewalt

Am 20. November veröffentlichte die Hildesheimer Allgemeine Zeitung einen Artikel, der das Erlebnis einer Hildesheimer Fahrradfahrerin aufgreift: https://www.hildesheimer-allgemeine.de/meldung/sturz-nach-polizeiaktion-hildesheimer-inspektion-rechtfertigt-einsatz-gegen-55-jaehrige.html

Dies nimmt der Kreisvorstand DIE LINKE Hildesheim zum Anlass, folgenden Text zu veröffentlichen. Im letzten Jahr wurden die Polizeigesetz in fast allen Bundesländern – so auch in Niedersachsen – verschärft. Das bedeutet: neue Befugnisse, weniger Hürden für weitgreifende Einsätze und Arbeitsinstrumente, die bisher nur Sondereinsatzkommandos oder die Bundeswehr hatten. Als Grund haben vor allem Politiker*innen der CDU die fehlende Wertschätzung von Polizist*innen angegeben. Schauen wir uns einmal an, welchem System diese Wertschätzung zugute kommt.

Jährlich wird die Anzahl von Polizeigewalt auf 12.000 Fälle geschätzt. Rafael Behr, ehemaliger Polizist und Polizeisoziologe, spricht bei der Polizei von einem autoritären System, welches an vielen Stellen das eigene Versagen zu vertuschen versucht und dabei interne und externe Kritiker*innen zum Verstummen bringt. Trotz jahrzehntelanger Kritik an unrechtmäßiger Gewaltanwendung im Amt und konkreten Forderungen von Politik und Gesellschaft gibt es noch immer eine starke Diskrepanz zwischen Problemen und Lösungsversuchen innerhalb von Polizeistrukturen.

So wird das Delikt der Körperverletzung im Amt in weniger als 2% der Fälle vor Gericht behandelt. Bei Körperverletzung, die Nicht-Beamt*innen vorgeworfen wird, liegt dieser Prozentsatz bei 20%. Das liegt laut einer Studie der Uni Bochum an mehreren Dingen: Betroffene von Polizeigewalt zeigen diese nur in ca. 9% der Fälle an. Sie rechnen aufgrund der Deutungshoheit und größerer Glaubwürdigkeit der Polizei vor Gericht und in den Medien, fehlender Beweismittel und der Angst vor Gegenanzeigen selten mit einem erfolgreichen Prozessergebnis.

Zu den erwähnten Problemen in der Polizei gehört auch der Rechtsextremismus in den eigenen Reihen. In den letzten Monaten wurden zunehmend Personen aus dem Polizeiapparat dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet. Verbindungen zu Netzwerken wie der Gruppe „Nordkreuz“ oder Zusammenhänge zu den NSU-Morden aus Polizeikreisen sorgen regelmäßig für einen öffentlichen Aufschrei in den Medien. Nach jedem Aufschrei wird es wieder ruhig. Doch die Vorfälle gehen weiter. Insiderberichte, wie der vom ehemaligen Polizeischüler Simon Neumeyer aus Sachsen zeigen die Notwendigkeit des Handelns und trotzdem gibt es noch immer keine zentrale Erfassung rechtsextremer Aktivitäten in der Polizei.

Für die AfD sitzen derzeit 7 Polizist*innen und ein ehemaliger Polizeiausbilder im Bundestag. In den Landtagen ist die entsprechende Situation noch klarer. Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei erklärt diesen Umstand mit dem Wunsch der Beamt*innen, Anerkennung und Wertschätzung zu erfahren. Da stellt sich uns die Frage, warum Polizist*innen mit dem Engagement für eine nationalistische, rechtsextreme Partei die Ressentiments gegen marginalisierte Gruppen fördern, anstatt das Vertrauen der Bürger*innen durch eine grundlegende Umstrukturierung der fehlgeleiteten polizeilichen Abläufe zu gewinnen.

Nun ist es ganz offensichtlich nicht so, dass alle Polizist*innen in Deutschland rechtsextremen Positionen und Ideologien anhängen. Und trotzdem zeichnet der Alltag nicht-weißer Personen in Deutschland ein ganz deutliches Bild. Racial Profiling bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist Ausdruck des institutionellen Rassismus, der auch in anderen Bereichen unseres Lebens vorkommt, bei der Polizei jedoch besonders fatale Konsequenzen mit sich bringen kann. Die Existenz und Praktizierung des Racial Profiling wird geleugnet und es gibt noch immer keine offiziellen Datensammlungen oder Studien, obwohl die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, Amnesty International und viele weitere nationale und internationale Stellen deutschen Behörden schon mehrfach geraten haben, Maßnahmen gegen Racial Profiling zu etablieren.

Weiterhin lässt sich die deutsche Polizei nicht beirren. Weiterhin treffen polizeiliche Kontrollen, Durchsuchungen auf Drogen, Waffen, die Frage nach dem Aufenthaltsrecht in Deutschland und Identitätsüberprüfungen vor allem BIPoC (Black, Indigenous, People of Colour). Während dieser Kontrollen müssen Betroffene sich nicht selten Beleidigungen und Drohungen von „Freund und Helfer“ gefallen lassen, von der Außenwirkung auf Passant*innen und daraus resultierende Stigmata ganz zu schweigen.

Die Initiative „Death in Custody“ sammelt alle Fälle, die seit 1993 dokumentiert wurden, in denen von Rassismus betroffene Menschen in Gewahrsam gestorben sind. Bis heute sind es mindestens 179 allein in Deutschland. In der Regel werden diensthabende Beamt*innen juristisch nicht belangt. Sie werden von Kolleg*innen gedeckt oder vor Gerichten freigesprochen – so auch 2014 in Hannover. Ein Bundespolizist soll zwei Geflüchtete in Gewahrsam gequält, entwürdigt und später Fotos von ihnen mit eindeutigen Kommentaren an Bekannte verschickt haben. Trotz der Beweislage wurde er freigesprochen.

Die ausbleibende Etablierung einer funktionierenden Fehlerkultur und -aufarbeitung wird an diesem Zustand nichts ändern. Solange Kolleg*innen füreinander aussagen und Beamt*innen im Dienst nicht identifizierbar sind, werden Betroffene von Polizeigewalt immer im Nachteil sein. Es muss neben einer unabhängigen Anlaufstelle für Kritik aus Gesellschaft und Polizei auch eine Kennzeichnungspflicht für Beamt*innen und eine Berichts- und Rechenschaftspflicht über angewendete Maßnahmen geben.