Erneut 21 Prozent weniger Lohn für Frauen

DIE LINKE fordert ein Lohngleichheitsgesetz nach isländischem Vorbild

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Rita Krüger, Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE. Hildesheim. Krüger weiter: „Island hat beispielsweise mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben. In Deutschland ist ein verbindliches Lohngleichheitsgesetz weiterhin nicht in Sicht, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für diese Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung - genauso honorieren wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen - beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.“

Vorstandskollege Lars Leopold ergänzt: „Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden. Das Placebo-Gesetz für mehr Lohntransparenz wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz nach isländischem Vorbild her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten.“