Durch die Kontaktsperre sollen soziale Begegnungen ausserhalb der Familie oder der häuslichen Gemeinschaft reduziert und im (hygienischen Sinn) bestenfalls ausgeschlossen werden. Für Alleinlebende bedeutet dies, dass soziale Kontakte ausserhalb von sozialen Medien oder Telefon nicht oder nahezu nicht mehr stattfinden.

Während dies für einige Mitmenschen eine neue, aber zu bewältigende Herausforderung darstellt, kann dies für andere zu existenziellen Krisen führen.

Zum einen ist hier an die zu denken, die auch ausserhalb der Coronakrise psychosoziale Unterstützung brauchen. Diese Personengruppe wird sich durch die Kontaktsperre vergrößern. Es muss sichergestellt werden, dass entsprechende Angebote zum Beispiel der mobilen Hilfe aufrechterhalten und ausgebaut werden.

Weiterhin muss Präventionsarbeit stattfinden, um gefährdete Personen und Personengruppen zu identifizieren und konkrete Hilfsangebote zu machen. Es muss insbesondere eine Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Dritte wenden können, die Hilfsbedarf bemerken oder vermuten. Dabei ist zu beachten, dass die Zugangsschwelle unterhalb des sozialpsychiatrischen Dienstes liegen muss, wie er auch ausserhalb der Corona-Krise funktioniert. 

Verantwortungsträger in Bund-, Land- und Kommunen haben dazu aufgefordert, der Krise durch verstärktes Aufeinander-Achten zu begegnen, zum Beispiel in der Hausgemeinschaft. Dies ist nicht ausreichend. Die Hausgemeinschaften und einzelne, die sich um Betroffene kümmern, können schnell überfordert sein. Es muss professionelle Hilfe zur Unterstützung der Betroffenen sowie der Haus- oder anderer Solidargemeinschaften organisiert und bereit gestellt werden. Dazu müssen insbesondere Info- und Beratungshotlines sowie Meldestellen eingerichtet werden.

Es müssen neue befristete Stellen der betroffenen Ämter (Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen etc) geschaffen oder Geld zur Schaffung der Stellen bei freien Trägern oder für Honorarkräfte bereitgestellt werden. Insbesondere ist dabei daran zu denken, freiberufliche Therapeut*innen einzusetzen, die zur Zeit Einkommensausfälle ausgleichen müssen. Dabei ist der Fokus auf die Durchführung von Hausbesuchen zu legen, weil insbesondere der Erstkontakt zu Älteren über Telekommunikations- und soziale Medien schlechter herstellbar ist.

Dementsprechend müssen Sozialarbeiter*innen und Therapeut*innen umfassend gesundheitlich aufgeklärt und mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln ausgestattet werden.

Es reicht nicht, diese Hilfsangebote einzurichten und vorzuhalten. Sie müssen zielgruppenorientiert beworben und kommuniziert werden (Internet, Aushänge an Supermärkten, gezielte Emailkampagnen etc).

Forderungen:

  • Angebote der mobilen psychosozialen Betreuung beibehalten und ausbauen
  • Kontaktstellen für von Sozialverlust Betroffene schaffen
  • Melde-, Informations- und Unterstützungshotlines für Dritte einrichten
  • (Honorar-)Stellen für Sozialarbeiter*innen und Psychotherapeut*innen schaffen
  • gesundheitliche Aufklärung, Bereitstellung von Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln
  • zielgruppenorientierte Bewerbung der Hilfsangebote